Wer beruflich (oder natürlich auch privat) Zugmaschinen in der Landwirtschaft bewegen möchte, benötigt den L bzw. T-Führerschein. „Traktorschein“ bzw. „Bulldogschein“ nannte man die beiden Erlaubnisklassen, die ehemals eine bildeten. Da sich L und T sowohl in der Geschwindigkeit als in den Ausbildungskosten unterscheiden, ist es ratsam, sich genau Gedanken darüber zu machen, für welche Zwecke Sie einen L bzw. T-Führerschein benötigen.
Während für den T-Führerschein eine praktische Ausbildung und somit auch eine praktische Prüfung notwendig sind, entfallen diese bei der L-Ausbildung. Hier sind nur 12 Grundtheorie- und 2 klassenspezifische Theoriestunden (Doppelstunden à 90 Minuten) notwendig.
Die praktische Ausbildung in der Klasse T findet auf unserem eignen landwirtschaftlichen Gespann statt.