Aufbauseminar für Fahranfänger

ASF ist ein Seminar, das dazu dient, Fahranfängern die Fahrerlaubnis zu erhalten.

Bei entsprechenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen, wirst du von deiner Fahrerlaubnisstelle dazu aufgefordert, ein ASF-Seminar zu besuchen. Dies ist dann eine Anordnung, der Folge zu leisten ist. Wenn du sie ignorierst, führt dies zum Entzug der Fahrerlaubnis. Zum Besuch eines solchen Seminars wird eine Frist gesetzt.

Je nach Schwere des Verstoßes (es wird hierbei in zwei Gruppen unterschieden: A- und B-Verstöße) wird entweder sofort nach einem Verstoß (Gruppe A) oder erst nach zweimaliger Auffälligkeit (Gruppe B) ein ASF-Seminar angeordnet. Nähre Erläuterungen zu den Verkehrsverstößen sowie Eingruppierung dieser beim Führerschein auf Probe (FaP) findest du beim Kraftfahrtbundesamt Flensburg auf deren Internetseiten (www.kba.de – hier „Punktekatalog“).

Die Probezeit verlängert sich bei einem Verstoß der Gruppe A oder zwei Verstößen der Gruppe B automatisch von zwei auf vier Jahre.

Bei Wiederholung von Verkehrsverstößen trotz Teilnahme an einem ASF-Seminar und einer Wiederholungsprüfung erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate. Es kann nur an einem ASF-Seminar teilgenommen werden.

Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die entsprechend der gesetzlichen Grundlagen speziell ausgebildet wurden (Befähigung §2 Abs.2 StVG). Die Seminarteilnahme ist verpflichtend; genauso die Anwesenheit, die vollständig erfolgen muss!

Ursula Konrad

Ursula Konrad

Anspr. Aufbauseminar

Beginn / Einstieg

Termine auf Anfrage. Informationen telefonisch oder in allen KORN-Filialen.

Ablauf des Seminars

Das Seminar wird mit einer Gruppe von mind. 6, höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt. Es müssen 4 Sitzungen à 135 min und eine Beobachtungsfahrt absolviert werden.

Kommende Termine

Termine auf Anfrage