Beschleunigte Grundqualifikation

Seit dem 10. September 2008 (Busfahrer) beziehungsweise dem 10. September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation” nachweisen. Diese Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedenen Wegen erreichen.

Eine Möglichkeit: Der Fahrer macht eine Berufsausbildung – zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung.

Weitere Wege sind die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation. Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab.

Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht schon besitzen.

Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.

Andreas Konrad

Anspr. Berufskraftfahrer

Wie erlangen Sie die Grundqualifikation?

Ausbildung

  • Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
  • Berufskraftfahrer
  • Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Kenntnissen

Grundqualifikation

  • Lehrgang nicht erforderlich.
  • IHK-Prüfung ( 7,5 Stunden)

beschleunigte Grundqualifikation

  • Lehrgang mit 140 Zeitstunden (140 x 60 Min.), inklusive 10 Praxisstunden
  • Fahrerlaubnis nicht Voraussetzung für die Prüfung
  • IHK-Prüfung (1,5 Stunden)