Entspannt reisen, aber sicher!

Kaum ein anderer Beruf verlangt ein derart hohes Verantwortungsbewusstsein.
Flexibilität und ein gesundes Maß technisches Verständnis gehören ebenfalls zum Berufsbild des Busfahrers.

Mit einem Fahrschul-Ombnibus unterrichten wir Sie in allen praktischen Belangen, welche ein künftiger Kraftomnibusfahrer können muss. Neben der Fahrtätigkeit an sich schulen wir Sie so etwa im Umgang mit den Passagieren, unterweisen Sie in die richtigen Absicherungsmaßnahmen nach einem Unfall oder einer Panne – um nur einige Beisiele zu nennen, welche in der Folge auch für die Prüfung relevant sind. Darüber hinaus erfährt der Fahrschüler das richtige Verstauen von Gepäck und Ladung, wie Fahrgäste verpflegt werden können und vieles mehr.

Kaum eine Klasse ist in Ausbildung und im späteren Beruf komplexer, doch gleichsam interessant.

Andreas Konrad

Ansprechpartner Bus

Beginn / Einstieg

Der Beginn einer Ausbildung ist täglich möglich. Anmeldung und Ausbildung in allen KORN-Filialen.

Gesetzliche Grundlage Klasse D1

Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: Klasse B
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre; anschließend erneute ärztliche / augenärztliche Untersuchung.

 

Klasseninformationen:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Fahrgastplätzen gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zGM von nicht mehr als 750 kg).

Gesetzliche Grundlage Klasse D1E

Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: Klasse D1
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre; anschließend erneute ärztliche / augenärztliche Untersuchung. Einschluss Klasse BE

 

Klasseninformationen:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg bestehen.

Gesetzliche Grundlage Klasse D

Mindestalter: 24 Jahre
Voraussetzung: Klasse B
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre; anschließend erneute ärztliche / augenärztliche Untersuchung. Einschluss: D1

 

Klasseninformationen:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Gesetzliche Grundlage Klasse DE

Mindestalter: 24 Jahre
Voraussetzung: Klasse D
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre; anschließend erneute ärztliche / augenärztliche Untersuchung. Einschluss: BE, D1E

 

Klasseninformationen:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg bestehen.