Führerschein mit 17 - Begleitetes Fahren

Der „Führerschein mit 17“ wird auch gerne „Begleitetes Fahren“ genannt. Eingeführt wurde der Führerschein ursprünglich, um die hohe Unfallquote gerade bei Fahranfängern zu senken. Orientiert wurde sich dabei an bereits erfolgreichen Konzepten aus den USA und Österreich. In Deutschland kann der Führerschein mittlerweile in allen Bundesländern gemacht werden.

Voraussetzungen und Ablauf der Ausbildung

 

Einverständnis & Alter:
Zunächst einmal gilt, dass die Eltern ihr Einverständnis geben. Wenn das gegeben ist, kann man sich mit 16 ½ Jahren in einer Fahrschule für den Führerschein der Klasse B oder BE anmelden. Parallel dazu muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Erst wenn dieser Antrag bewilligt ist, kann mit der Ausbildung begonnen werden.
Man nimmt an dem normalen Theorieunterricht teil, ebenso an den typischen Praxisstunden. Für die praktische Prüfung gilt allerdings, dass diese frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden darf.

Fahrerlaubnis
Sie erhalten noch keine „allgemein gültige Fahrerlaubnis“ sondern eine Bescheinigung, dass Sie die Ausbildung und Prüfung erfolgreich absolviert hatten.

Nur in Deutschland und Österreich gültig und nur mit den eingetragenen Personen!
Zunächst einmal ist der Führerschein nur in Deutschland gültig. Desweiteren gelten einige Einschränkungen bis zum 18. Lebensjahr: Es muss immer eine Begleitperson von mindestens 30 Jahren (maximal 1 Punkt in Flensburg, mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis) mitfahren. Diese Begleitpersonen werden schon bei Erhalt der Bescheinigung in die Bescheinigung eingetragen. Das Fahren ist dann nur mit den eingetragenen Personen erlaubt! Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld geahndet, ebenso mit 1 Punkt in Flensburg. Die Fahrerlaubnis wird entzogen und man muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Natürlich gibt es auch für 17-jährige eine Probezeit von zwei Jahren.

Nur ohne Alkohol!
Für Fahranfänger während der Probezeit sowie Fahranfänger unter 21 Jahren gilt ein Alkoholverbot sowie absolute Drogenfreiheit.

Ursula Konrad

Ursula Konrad

Ansprechpartnerin B, BE

Beginn / Einstieg

Der Beginn einer Ausbildung ist täglich möglich. Anmeldung und Ausbildung in allen KORN-Filialen.

Gesetzliche Grundlage "Führerschein mit 17"

Alle relevanten Informationen finden Sie auf der Website des Landratsamt Mühldorf a. Inn. Gerne beraten wir Sie natürlich auch persönlich umfassend über das Thema. Nehmen Sie einfach dazu Kontakt mit uns auf.