In nur vier Schritten zum Pkw-Führerschein!

Wer Ihnen den Führerschein mit wenigen Fahrstunden von vornherein versucht „schmackhaft“ zu machen, arbeitet unseriös und das kann später für Sie teuer werden.

Die Ausbildung (Theorie und Praxis) findet bei KORN parallel statt und wir beginnen meist bereits nach 3 bis 4 Unterrichtseinheiten mit der praktischen Ausbildung. So kann zügig das in der Theorie erlernte Wissen in die Praxis umgesetzt werden.

Im Endeffekt bestimmen Sie mit Ihrem Lernwillen die Dauer der Ausbildung – und somit auch die Kosten. Ohne jegliche Vorkenntnisse können Sie davon ausgehen, dass in etwa 20 – 25 Fahrstunden (Ausbildungs- und Sonderfahrten zusammen) benötigt werden. Dies haben Studien auch bestätigt.

Uns liegt es sehr am Herzen, Ihnen eine solide und zügige Ausbildung anbieten zu können. Folgend möchten wir Ihnen hier „gängige“ Fragen zur Ausbildung in der Klasse B (PKW) beantworten:

Ursula Konrad

Ursula Konrad

Anspr. Aufbauseminar

Zur Anmeldung in einer unserer Filialen bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über eine Teilnahme an einem Lehrgang
    „Erste Hilfe“ (9 UE)
  • E-Mail-Adresse

Gesetzlich sind 14 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten vorgeschrieben. Uns missfällt das „bloße Pauken von Fragebögen“. KORN setzt Wert auf:

  • Qualität der Vorträge
  • Anschaulichkeit der Beispiele
  • Einsatz moderner Ausbildungsmittel
  • Engagement und Können unserer Ausbilder
  • handlungsorientierte Unterrichtsmethoden

Unser Filialsystem Pkw ermöglicht es Ihnen, nahezu täglich den Theorieunterricht zu besuchen.

Diese beginnt mit der Grundausbildung, dann kommt die Phase der
Sonderfahrten (hier 12 Stück):

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Und zu guter Letzt dann die Reife- und Testphase.

Nach der Vorbereitung auf die theoretische Prüfung findet diese in der TÜV-Prüfstelle statt. Die praktische Prüfung beginnt und endet im Regelfall an unserer Fahrschule in Mühldorf; somit gibt es keine großen Wartezeiten.

Beginn / Einstieg

Der Beginn einer Ausbildung ist täglich möglich. Anmeldung und Ausbildung in allen KORN-Filialen.

Gesetzliche Grundlage Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre bei begleitetem Fahren; keine Befristung der Besitzdauer.
Einschluss: Klassen AM und L

 

Klasseninformationen:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A – mit einer zGM von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer.

 

Anhängerregelung:
Anhänger mit zGM ≤ 750 kg immer erlaubt; Anhänger mit zGM über 750 kg erlaubt, wenn zGM der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Gesetzliche Grundlage Klasse BE

Erwerb ab 18 Jahre / 17 Jahre bei begleitetem Fahren,
keine Befristung der Besitzdauer.

 

Klasseninformation:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen; zGM des Anhängers max. 3.500 kg.