LKW-Ausbildung mit KORN

Will man „mehr fahren“ als der Pkw-Führerschein erlaubt, benötigen Sie den Lkw-Führerschein. Obgleich von „den“ im Grunde nicht gesprochen werden kann. Denn der Gesetzgeber unterscheidet bei den Lkw-Führerscheinen verschiedene Klassen: C1 und C (siehe auch links).

Selbstverständlich bilden wir Sie gern in der Klasse C1 aus, raten Ihnen jedoch grundsätzlich zum „großen Brummischein“, der Ihnen alle Möglichkeiten – vor allem im beruflichen Sektor – bietet.

Anmeldung:
Zur Anmeldung in einer unserer Filialen bringen Sie bitte mit:

  • Ihren Personalausweis / Reisepass
  • vorhandenen Führerschein
  • ein Lichtbild
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs „Erste-Hilfe-Kurs“
  • E-Mail-Adresse

Bei der Anmeldung erhalten Sie zudem Informationen, was darüber hinaus notwendig ist. So benötigen Sie zum Erwerb des Lkw-Führerscheins eine ärztliche- sowie eine augenärztliche Untersuchung, wie Sie beispielsweise die Praxis Hingerle bei München oder der BAD in Mühldorf anbietet.

Ausbildung:
Sie werden mit unserem modernen Scania und durch besonders geschultes – und an der Materie interessiertem – Personal ausgebildet. Das bedeutet für Sie: Keine Ausbildung „von der Stange“. Unsere Lkw-Fahrlehrer sind mit Herzblut bei der Sache, pflegen Kontakt zu Speditionen und anderen Unternehmen im Transport- und Lkw-Sektor und sind so ständig auf der Höhe der Zeit, was letztlich mit in Ihre Ausbildung einfließt.

Neben der Wiederholung des Grundstoffs (Pkw), sind sog. „Klassenspezifische Stunden“ in der Theorie zu absolvieren. Fahrstunden und Sonderfahrten fügen sich der Theorieausbildung an. In der Regel beginnen Sie schon während der Theorieausbildung mit dem Fahrunterricht.

Prüfung:
Nach der Vorbereitung auf die theoretischen Prüfung findet diese in der TÜV-Prüfstelle Mühldorf statt. Die praktische Prüfung beginnt und endet im Regelfall am Volksfestplatz Mühldorf. Prüfungen für Anhängerklassen (C1E, CE) schließen sich in der Regel 7 Tage nach der bestandenen „Soloprüfung“ an.

Hier gehts zu den Terminen für die LKW Ausbildung: Alle Termine

Andreas Konrad

Ansprechpartner LKW

Berufskraftfahrer – Zusatz- und Weiterbildungen

Das Berufsbild des Kraftfahrers ist ein bedeutender Schwerpunkt der Fahrschule KORN. Deshalb finden Sie in KORN darin einen äußerst kompetenten Partner.
Weiterbildungen, Fortbildungen, Seminare und vieles mehr finden Sie in der Rubrik „Berufskraftfahrer“.

 

ACHTUNG:

gewerbliche / berufliche Nutzung nur nach Erwerb einer Grundqualifikation nach BKrFQG.

Beginn / Einstieg

Der Beginn einer Ausbildung ist täglich möglich. Anmeldung und Ausbildung in allen KORN-Filialen.

Gesetzliche Grundlage Klasse C1

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Klasse B
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre; anschließend erneute ärztliche / augenärztliche Untersuchung

 

Klasseninformationen:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zGM von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Fahrgastplätzen (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Gesetzliche Grundlage Klasse C1E

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Klasse C1
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre; anschließend erneute ärztliche / augenärztliche Untersuchung

 

Klasseninformationen:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger / Sattelanhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zGM der Kombination 12 t nicht übersteigt.

Gesetzliche Grundlage Klasse C

Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: Klasse B
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre; anschließend erneute ärztliche / augenärztliche Untersuchung. Einschluss: Klasse C1

 

Klasseninformationen:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zGM von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Fahrgastplätzen (auch mit Anhänger mit einer zGM von nicht mehr als 750 kg).

Gesetzliche Grundlage Klasse CE

Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: Klasse C
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre; anschließend erneute ärztliche / augenärztliche Untersuchung. Einschluss: Klasse BE, C1E, T

 

Klasseninformationen:
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger / einem Sattelanhänger über 750 kg zGM.