Skip to main content

Ladekranausbildung

Ladekranausbildung

Die Unfallverhütungsvorschriften der BGs verlangen vom Unternehmer oder demjenigen, der einen Kran einsetzt, nur solche Personen zu beauftragen und zu beschäftigen, die in der Führung und Instandhaltung von Kranen unterwiesen sind und die entsprechende Befähigung nachgewiesen haben (Kranschein).

Wir bilden Sie in unserem Lehrgang für diesen Befähigungsnachweis aus.

Andreas Konrad

Ansprechpartner Ladekran

Ziel und Dauer der Ausbildung

Gefahren erkennen und einschätzen zu können. Unfälle und Schäden vermeiden zu können und Kosten einzusparen. Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln kennen lernen.
Je nach Teilnehmerzahl und individueller Abstimmung des Lehrgangs rechnen Sie mit 2 – 3 Tagen Kursdauer.

Inhalte

Allgemeines Kranen und die Kranphysik
Sicherheitstechnische Ausrüstung
Lasttabellen
Anschlagen von Lasten
Übungen mit und ohne Last
Arbeitsaufnahme, Wartung, Arbeitsende