Die Unfallverhütungsvorschriften der BGs verlangen vom Unternehmer oder demjenigen, der einen Kran einsetzt, nur solche Personen zu beauftragen und zu beschäftigen, die in der Führung und Instandhaltung von Kranen unterwiesen sind und die entsprechende Befähigung nachgewiesen haben (Kranschein).
Wir bilden Sie in unserem Lehrgang für diesen Befähigungsnachweis aus.