Die Unfallverhütungsvorschriften der BGs verlangen vom Unternehmer oder demjenigen, der einen Kran einsetzt, nur solche Personen zu beauftragen und zu beschäftigen, die in der Führung und Instandhaltung von Kranen unterwiesen sind und die entsprechende Befähigung nachgewiesen haben (Kranschein).

Wir bilden Sie in unserem Lehrgang für diesen Befähigungsnachweis aus.

Ziel und Dauer der Ausbildung

Gefahren erkennen und einschätzen zu können. Unfälle und Schäden vermeiden zu können und Kosten einzusparen. Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln kennen lernen.
Je nach Teilnehmerzahl und individueller Abstimmung des Lehrgangs rechnen Sie mit 2 – 3 Tagen Kursdauer.

Inhalte

  • Allgemeines Kranen und die Kranphysik
  • Sicherheitstechnische Ausrüstung
  • Lasttabellen
  • Anschlagen von Lasten
  • Übungen mit und ohne Last
  • Arbeitsaufnahme, Wartung, Arbeitsende

Andreas Konrad

Ansprechpartner Ladekran