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Hubarbeitsbühnen

Lehrgang Bediener von Hubarbeitsbühnen

2010 wurde eine einheitliche Grundlage für die Ausbildung in der Bedienung von Hubarbeitsbühnen geschaffen. Derartige Geräte sind aus dem Arbeitsalltag besonders im Dienstleistungsbereich nicht mehr wegzudenken. (E-Werke, Stadtwerke, Gebäudereinigung, etc.).

Umso wichtiger, das Personal im sicheren Umgang mit den Geräten auszubilden. Der Lehrgang kann individuell (im Rahmen der Verordnung) gestaltet und auf Ihr Unternehmen abgestimmt werden. Zudem aufteilbar in einen Teil für Anfänger und Fortgeschrittene.

Andreas Konrad

Ansp. Hubarbeitsbühnen

Lehrgang "Bediener von Hubarbeitsbühnen" (Anfänger)

Vorgesehen für Mitarbeiter (Bediener), die noch keine oder sehr wenig Erfahrung im Umgang mit Hubarbeitsbühnen vorweisen können (neue Mitarbeiter, Lehrlinge, etc.).

Voraussetzung:
18 Jahre
Körperliche Eignung
Geistige und charakterliche Eignung

Abschluss:
Fahrerausweis mit Zertifikat/Befähigungsausweis
Zeitlicher Umfang:
2 Tage (oder nach individueller Vereinbarung)

Theoretischer Teil mit u. a.:
– Rechtliche Grundlagen, Regeln und Technik;
– Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten;
– Übernahme und Transport der Maschine;
– Unfallgeschehen;
– Sondereinsätze;
– Theoretische Prüfung

Praktischer Teil mit u. a.:
– Einweisung an der Hubarbeitsbühne;
– Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung;
– Standsicheres Verfahren;
– Einüben der Steuerungsfunktion;
– Praktische Abschlussprüfung

Lehrgang "Bediener von Hubarbeitsbühnen" (Fortgeschrittene)

Dieser Lehrgang richtet sich beispielsweise an Mitarbeiter, die noch keinen Befähigungsnachweis haben oder das Wissen einfach aufgefrischt werden soll.

Voraussetzung:
18 Jahre
Körperliche Eignung
Geistige und charakterliche Eignung

Abschluss:
Fahrerausweis mit Zertifikat/Befähigungsausweis
Zeitlicher Umfang:
In der Regel 1 Tag

Theoretischer Teil mit u. a.:
– Betrieb allgemein;
– Übernahme und Transport der Maschine;
– Tägliche Einsatzprüfung;
– Theoretische Prüfung

Praktischer Teil mit u. a.:
– Einweisung an der Hubarbeitsbühne;
– Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung);
– Einüben der Steuerungsfunktionen;
– Einüben der Funktion des Notablasses;
– Praktische Abschlussprüfung