KORN ist laut § 7 BKrFQG ein anerkannter Ausbildungsbetrieb zur Durchführung der beschleunigten Grundqualifikation und der nach § 5 vorgeschriebenen Weiterbildung.
Diese Vorschriften gelten für alle Fahrerinnen und Fahrer, die mit Lkw über 3,5 t Gesamtmasse bzw. KOM über 8 Fahrgastplätze beruflich tätig sind.
Die Weiterbildung hat einen Umfang von 35 Stunden á 60 Minuten und ist im Abstand von fünf Jahren zu wiederholen. Eine Aufteilung innerhalb dieses Zeitraums in Blöcken von jeweils 7 Stunden pro Tag ist möglich.