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Weiterbildungen

Berufliche Weiterbildung nach dem BKrFQG

KORN ist laut § 7 BKrFQG ein anerkannter Ausbildungsbetrieb zur Durchführung der beschleunigten Grundqualifikation und der nach § 5 vorgeschriebenen Weiterbildung.

Diese Vorschriften gelten für alle Fahrerinnen und Fahrer, die mit Lkw über 3,5 t Gesamtmasse bzw. KOM über 8 Fahrgastplätze beruflich tätig sind.

Die Weiterbildung hat einen Umfang von 35 Stunden á 60 Minuten und ist im Abstand von fünf Jahren zu wiederholen. Eine Aufteilung innerhalb dieses Zeitraums in Blöcken von jeweils 7 Stunden pro Tag ist möglich.

Andreas Konrad

Ansp. Berufskraftfahrer

Inhalte der Ausbildung

1. Neuerungen + Sozialvorschriften
Im ersten Teil erfahren Sie alle Neuerungen und frischen Ihre Kenntnisse über die Sozialvorschriften auf.

2. Risiken im Straßenverkehr + Ladungssicherung
Risiken im Straßenverkehr und die Ladungssischerung – zwei wesentliche Bestandteile im Alltag eines Berufskraftfahrers und deshalb wichtig, auch hier auf dem Laufenden zu sein.

3. Rechtsvorschriften + wirtschaftliches Umfeld
Auch für Berufskraftfahrer notwendig: Kenntnis aktueller Rechtsvorschriften. Darüber hinaus behandelt der dritte Teil das wirtschaftliche Umfeld.

4. Energiesparen
Energie: In aller Munde. Mit engergiesparender Fahrweise tragen Sie Ihren Teil zum Umweltschutz bei!

5. Sicherheit + Notfälle
Das fünfte Modul behandelt die Sicherheitstechnik, Fahrsicherheit und Tipps zum richtigen Verhalten bei Notfällen.

Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis C1/D1 oder höher

KORN. Überzeugt!

Stefan Taschenbrunner, 51:

“KORN ist für mich nicht nur irgendeine Fahrschule. Hier fühle ich mich gut aufgehoben und die Ausbilder pflegen einen lockeren Umgang. Stupide Fahrschule ist definitiv anders…”

Die nächsten Termine

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