Motorradausbildung bei KORN (A1, A2, A)

Unser Motorradausbilder Max Konrad ist selbst aktiver und begeisteter „Biker“ – und das schon seit Jahren. Max Konrad und alle anderen Motorradausbilder begleiten Sie mit Erfahrung und Kompetenz auf unseren Ausbildungsmaschinen. Natürlich wird, wie bei allen anderen Aus- und Fortbildungen, die Aktualität und Sicherheit groß geschrieben. Wenn Sie selbst noch über eine eigene Schutzausrüstung verfügen, stellen wir Ihnen selbstverständlich passende Bekleidung und Helm zur Verfügung.

Über Funkverbindung sind Sie während der Fahrausbildung ständig mit dem Ausbilder verbunden und können so Rückfragen stellen und Anweisungen erhalten.

Na dann… Ihren ersten Motorradausflügen steht kaum mehr etwas entgegen.

Max Konrad

Ansprechpartner Motorrad

Beginn / Einstieg

Der Beginn einer Ausbildung ist täglich möglich. Anmeldung und Ausbildung in allen KORN-Filialen.

Gesetzliche Grundlage Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahre
keine Befristung der Besitzdauer.
Einschluss: Klasse AM

 

Klasseninformationen:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Gesetzliche Grundlage Klasse A2

Mindestalter: 18 Jahre
keine Befristung der Besitzdauer.
Einschluss: Klasse AM, A1

 

Klasseninformationen:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Gesetzliche Grundlage Klasse A

Mindestalter: 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
keine Befristung der Besitzdauer.
Einschluss: Klassen AM, A1 und A2

 

Klasseninformationen:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer Bauart-bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.